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Altersvorsorge08/14/2026·26 min read

Private Altersvorsorge Rechner 2027 & Altersvorsorgedepot

Ab 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab – mit bis zu 540 Euro Grundzulage, 300 Euro je Kind und erstmals auch für Selbstständige. Der Rechner zeigt Ihnen in 30 Sekunden Ihre persönliche Förderung und das mögliche Endkapital.

Private Altersvorsorge Rechner 2027 & Altersvorsorgedepot

Ab dem 1. Januar 2027 löst das neue Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab: Der Staat zahlt bis zu 540 Euro Grundzulage plus 300 Euro je Kind pro Jahr – und erstmals dürfen auch Selbstständige mitsparen. Das Gesetz ist bereits beschlossen: Der Bundestag stimmte am 27. März 2026 zu, der Bundesrat am 8. Mai 2026, verkündet wurde es am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt. Dieser Private Altersvorsorge Rechner 2027 zeigt Ihnen in 30 Sekunden, wie viel Förderung Ihnen zusteht und welches Kapital bis zur Rente daraus werden kann.

Altersvorsorgedepot Rechner 2027: Zulagen und Endkapital berechnen

Geben Sie Ihren monatlichen Sparbetrag, Ihr Alter und die Zahl Ihrer Kinder ein. Der Rechner ermittelt daraus Ihre jährlichen Zulagen, den einmaligen Berufseinsteigerbonus, Ihre persönliche Förderquote und das voraussichtliche Endkapital zum Renteneintritt – inklusive der möglichen 30-Prozent-Einmalentnahme.

Interaktiver Rechner

Altersvorsorgedepot-Rechner 2027: Zulagen & Endkapital berechnen

Voraussichtliches Kapital mit 67
249.700 €
Staatliche Zulagen pro Jahr
540 €
Modellrechnung mit 5 % Rendite p.a. — keine Anlageberatung.
1.800 € pro Jahr
Jahre
67 Jahren
0
5 %
Voreinstellung: 6 % Marktrendite abzüglich 1 % Produktkosten. Aktienmärkte schwanken — auch Verluste sind möglich.
Selbst eingezahlt
66.600 €
über 37 Jahre
Zulagen gesamt
19.980 €
vom Staat geschenkt
Förderquote
30 %
Zulagen im Verhältnis zum Eigenbeitrag
Förder-Effekt bis zur Rente
+57.623 €
Mehr-Kapital gegenüber Sparen ohne Zulagen
Grundzulage pro Jahr
540 €
gesetzliches Maximum: 540 €
Mögliche Einmalzahlung
74.910 €
30 % zum Rentenstart, steuerpflichtig
Kapitalentwicklung bis 2063
Mit FörderungOhne Förderung
Modellrechnung ohne Steuern in der Auszahlphase und ohne Inflation: Beiträge und Zulagen jeweils zum Jahresbeginn, konstante Rendite. Tatsächliche Ergebnisse können deutlich abweichen. Keine Anlage- oder Steuerberatung.

Inhalt dieses Ratgebers

Das Wichtigste in Kürze

  • Start: Anbieter dürfen die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 verkaufen. Neue Riester-Verträge sind ab diesem Datum nicht mehr abschließbar.
  • Grundzulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag (max. 180 Euro), danach 25 Prozent auf weitere 1.440 Euro (max. 360 Euro) – zusammen maximal 540 Euro pro Jahr.
  • Kinderzulage: 1 Euro je selbst gespartem Euro, bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Dafür genügen 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind.
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird.
  • Mindestbeitrag: 120 Euro im Jahr (10 Euro im Monat) reichen für den Förderanspruch.
  • Keine Garantiepflicht: Erstmals wird ein reines Wertpapierdepot mit Aktien und ETFs staatlich gefördert.
  • Steuerfrei in der Ansparphase: Auf Kursgewinne und Dividenden fällt keine Abgeltungsteuer an – erst die Rente wird besteuert.
  • Neu förderberechtigt: Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
  • Flexibel im Alter: bis zu 30 Prozent des Kapitals zum Rentenstart als Einmalzahlung – ohne Zweckbindung.
  • Vererbbar: Anders als bei der Rürup-Rente geht das Kapital in der Ansparphase an die Erben.
Bei 1.200 Euro Eigenbeitrag im Jahr und zwei Kindern beträgt die staatliche Förderung 990 Euro – eine Förderquote von 82,5 Prozent (Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge, BGBl. I Nr. 156 vom 29. Mai 2026).

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die Rente. Sie zahlen monatlich einen Betrag ein, investieren das Geld in Aktien, Fonds oder ETFs – und der Staat legt Zulagen obendrauf. Der entscheidende Unterschied zur alten Riester-Rente: Es gibt keine Pflicht zur Beitragsgarantie mehr.

Genau diese Garantiepflicht war das Grundproblem von Riester: Anbieter mussten zusagen, dass am Ende mindestens alle eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. In der Niedrigzinsphase zwang sie das, den Großteil des Geldes in schlecht verzinste Anleihen zu stecken. Für Aktien blieb kaum Spielraum – und damit blieb auch die Rendite mager.

Ab 2027 haben Sie die Wahl zwischen drei Produktarten:

  • Altersvorsorgedepot: renditeorientiert, ohne Garantie, volle Investition in Aktien und ETFs möglich.
  • Standarddepot: ein besonders einfaches, kostengedeckeltes Produkt mit maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr.
  • Garantieprodukte: mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie für alle, die Sicherheit vor Rendite stellen.

Private Altersvorsorge Rechner 2027: So funktioniert die Berechnung

So rechnet der Altersvorsorgedepot Rechner

Der Rechner bildet die gesetzliche Förderformel exakt ab. Die Grundzulage ist zweistufig: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 Prozent drauf, auf jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 Euro noch 25 Prozent. Wer die vollen 1.800 Euro einzahlt, erhält also 180 Euro plus 360 Euro, zusammen die maximale Grundzulage von 540 Euro.

Darauf addiert der Rechner die Kinderzulage (1 Euro je Euro Eigenbeitrag, maximal 300 Euro je Kind) und – bei einem Alter unter 25 Jahren – den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Für die Hochrechnung bis zum Renteneintritt unterstellt er eine jährliche Nettorendite, mit der Sie das Ergebnis selbst variieren können.

Zulagen-Tabelle: Eigenbeitrag und staatliche Grundzulage

Eigenbeitrag pro Jahr Pro Monat Grundzulage Förderquote
120 Euro (Minimum)10 Euro60 Euro50,0 Prozent
300 Euro25 Euro150 Euro50,0 Prozent
360 Euro30 Euro180 Euro50,0 Prozent
600 Euro50 Euro240 Euro40,0 Prozent
1.200 Euro100 Euro390 Euro32,5 Prozent
1.800 Euro (Maximum)150 Euro540 Euro30,0 Prozent

Wichtig zu verstehen: Die höchste prozentuale Förderung bekommt, wer 360 Euro im Jahr einzahlt – dort verdoppelt der Staat praktisch jeden zweiten Euro. Den höchsten absoluten Betrag holt sich, wer die vollen 1.800 Euro ausschöpft. Kinderzulagen und Steuervorteile kommen jeweils noch obendrauf.

Kinderzulagen-Matrix: Gesamtzulage nach Kinderzahl

Eigenbeitrag Grundzulage 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder
25 Euro / Monat (300 Euro)150 Euro450 Euro (150 %)450 Euro (150 %)450 Euro (150 %)
50 Euro / Monat (600 Euro)240 Euro540 Euro (90 %)840 Euro (140 %)840 Euro (140 %)
100 Euro / Monat (1.200 Euro)390 Euro690 Euro (57,5 %)990 Euro (82,5 %)1.290 Euro (107,5 %)
150 Euro / Monat (1.800 Euro)540 Euro840 Euro (46,7 %)1.140 Euro (63,3 %)1.440 Euro (80 %)

Angegeben ist jeweils die Gesamtzulage aus Grund- und Kinderzulage, in Klammern die Förderquote bezogen auf den Eigenbeitrag. Der Tabelle liegt die vorsichtige Auslegung zugrunde, dass für die volle Kinderzulage je Kind 300 Euro Eigenbeitrag nötig sind – deshalb ändert sich in der ersten Zeile trotz mehrerer Kinder nichts. Lassen Sie sich die genaue Zuordnung bei mehreren Kindern vom Anbieter bestätigen.

Über die geförderten 1.800 Euro hinaus dürfen Sie bis zu 6.840 Euro pro Jahr in den Vertrag einzahlen. Für diesen Teil gibt es zwar keine Zulagen mehr, aber weiterhin den großen Steuervorteil in der Ansparphase.

Drei Beispielrechnungen mit konkreten Zahlen

Alle Beispiele rechnen mit 6 Prozent Bruttorendite abzüglich 1,0 Prozent Kosten, also 5 Prozent Nettorendite pro Jahr. Das ist eine Annahme, keine Zusage – die tatsächliche Wertentwicklung von Aktien und ETFs schwankt und kann auch negativ ausfallen.

Beispiel 1: Familie mit zwei Kindern, 150 Euro im Monat

Eine Familie zahlt 1.800 Euro im Jahr ein und hat zwei kindergeldberechtigte Kinder. Im Rechner oben entspricht das der Eingabe 150 Euro monatlich und zwei Kindern.

  • Grundzulage: 180 Euro + 360 Euro = 540 Euro
  • Kinderzulage: 2 × 300 Euro = 600 Euro
  • Zulagen gesamt: 1.140 Euro pro Jahr – eine Förderquote von 63,3 Prozent
  • Jährlich im Depot: 2.940 Euro statt 1.800 Euro

Über 30 Jahre – davon 15 Jahre mit Kinderzulage, danach ohne – wachsen daraus rund 182.000 Euro. Ohne jede Förderung wären es bei gleichem Eigenbeitrag nur etwa 119.600 Euro. Die Reform bringt dieser Familie also gut 62.800 Euro zusätzliches Vermögen, bei eigenen Einzahlungen von insgesamt 54.000 Euro. Zum Rentenstart könnten davon rund 54.700 Euro als steuerpflichtige Einmalzahlung entnommen werden.

Beispiel 2: Berufseinsteiger, 23 Jahre alt, 50 Euro im Monat

Ein Berufseinsteiger schließt mit 23 Jahren ab und spart 600 Euro im Jahr bis zum 67. Lebensjahr. Im Rechner oben tragen Sie dafür 50 Euro monatlich und Alter 23 ein – der Berufseinsteigerbonus wird dann automatisch berücksichtigt.

  • Grundzulage: 180 Euro + 60 Euro = 240 Euro pro Jahr (40 Prozent Förderquote)
  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro, weil der Abschluss vor dem 25. Geburtstag erfolgt
  • Jährlich im Depot: 840 Euro statt 600 Euro

Nach 44 Jahren stehen rund 128.600 Euro im Depot – bei eigenen Einzahlungen von nur 26.400 Euro. Ohne Förderung wären es etwa 90.700 Euro. Besonders eindrucksvoll ist der Berufseinsteigerbonus: Aus den einmaligen 200 Euro werden über 43 Jahre rund 1.630 Euro. Das ist das Achtfache – allein durch Zeit.

Ein Berufseinsteiger, der ab 23 Jahren 50 Euro monatlich einzahlt, erreicht bis zum 67. Lebensjahr rund 128.600 Euro bei 5 Prozent Nettorendite. Eigene Einzahlungen: 26.400 Euro. Rund 79 Prozent des Endkapitals stammen aus Zulagen und Kapitalerträgen (Modellrechnung DiviScore, Stand August 2026).

Beispiel 3: Gutverdiener, 150 Euro im Monat, keine Kinder

Hier wird der Steuervorteil zum eigentlichen Hebel, den der Rechner in der Standardansicht noch nicht enthält. Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus die Zulagen lassen sich als Sonderausgaben absetzen – das ergibt einen Höchstbetrag von 2.340 Euro.

  • Grundzulage: 540 Euro
  • Steuerersparnis bei 42 Prozent Grenzsteuersatz: 2.340 Euro × 42 Prozent = 982,80 Euro
  • Da die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz von 442,80 Euro zusätzlich
  • Gesamtförderung: rund 983 Euro auf 1.800 Euro Eigenbeitrag – eine Förderquote von 54,6 Prozent

Das Finanzamt prüft diese sogenannte Günstigerprüfung automatisch. Sie müssen nichts beantragen und bekommen immer die für Sie bessere Variante. Über 30 Jahre entsteht daraus ein Kapital von rund 155.500 Euro – und wer die jährliche Steuererstattung konsequent mit anlegt, kommt auf etwa 184.900 Euro.

Riester alt gegen Altersvorsorgedepot neu: der direkte Vergleich

Merkmal Riester-Rente (bis 2026) Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Beitragsgarantie100 Prozent Pflichtfrei wählbar: keine, 80 oder 100 Prozent
Aktienquotefaktisch stark begrenztbis zu 100 Prozent möglich
Grundzulage175 Euro pauschal, unabhängig vom Beitragbis 540 Euro, abhängig vom Eigenbeitrag
Kinderzulage185 bzw. 300 Euro pauschalbis 300 Euro je Kind, beitragsabhängig
Berufseinsteigerbonus200 Euro einmalig200 Euro einmalig (bleibt)
Kostendeckelkeiner1,0 Prozent beim Standarddepot
Selbstständigenicht förderberechtigterstmals förderberechtigt
Einmalentnahmemax. 30 Prozentmax. 30 Prozent, ohne Zweckbindung
Auszahlunglebenslange RenteLeibrente oder Auszahlplan bis mind. 85
Anbieterwechseloft teuernach 5 Jahren kostenlos, sonst max. 150 Euro
Neuabschlussnur noch bis 31.12.2026ab 01.01.2027

Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: was ist besser?

Die Förderung ist nicht automatisch der bessere Weg. Ein schlichter ETF-Sparplan hat eigene Stärken – vor allem Freiheit. Der direkte Vergleich:

Kriterium Altersvorsorgedepot Freier ETF-Sparplan
Staatliche Zulagenbis 540 Euro + 300 Euro je Kindkeine
Steuern in der Ansparphasekeine Abgeltungsteuer, keine VorabpauschaleAbgeltungsteuer und Vorabpauschale
SteuervorteilSonderausgabenabzug bis 2.340 EuroSparerpauschbetrag 1.000 Euro
Teilfreistellungnicht anwendbar30 Prozent bei Aktienfonds
Besteuerung der Auszahlungvoll nachgelagert, persönlicher Steuersatzrund 18,5 Prozent effektiv auf Gewinne
Verfügbarkeiterst ab Rentenalter, Ausnahmen engjederzeit
Kostenbis 1,0 Prozent (Standarddepot), sonst mehrab etwa 0,2 Prozent möglich
AuszahlphaseRente oder Plan bis mind. 85, 30 Prozent einmaligvöllig frei
Kranken- und Pflegeversicherungkeine Beiträgekeine Beiträge

Die Faustregel: Fließen Kinderzulagen oder liegt Ihr Grenzsteuersatz über etwa 40 Prozent, ist das Altersvorsorgedepot rechnerisch kaum zu schlagen. Ohne Kinder, mit niedrigem Steuersatz und bei teuren Produktkosten kann der freie Sparplan mithalten – und er bleibt jederzeit verfügbar. Viele Sparer kombinieren beides. Wer die freie Variante prüfen möchte, findet bei DiviScore die Dividendenrenditen und DiviScore-Bewertungen der DAX-Werte sowie die Kennzahlen im S&P 500 für die internationale Streuung.

Wer profitiert am meisten?

Familien mit Kindern

Sie sind die klaren Gewinner: Für die volle Kinderzulage genügen 25 Euro Eigenbeitrag im Monat je Kind – die Förderquote erreicht dadurch Werte von 80 Prozent und mehr.

Junge Berufseinsteiger unter 25

Sie kombinieren drei Vorteile: den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, die höchste Förderquote bei kleinen Beiträgen und vor allem sehr viel Zeit für den Zinseszinseffekt. Wer mit 23 startet, hat 44 Jahre Anlagehorizont – lang genug, um Börsenschwankungen auszusitzen.

Selbstständige und Freiberufler

Für sie ist es die größte Neuerung überhaupt. Selbstständige waren bei Riester außen vor und konnten staatliche Förderung nur über die Rürup-Rente nutzen – mit dem Nachteil, dass Rürup-Kapital weder vererbbar noch kapitalisierbar ist. Das Altersvorsorgedepot ist deutlich flexibler, erlaubt die 30-Prozent-Einmalentnahme und geht im Todesfall an die Erben.

Gutverdiener mit hohem Steuersatz

Ab etwa 40 Prozent Grenzsteuersatz wird der Sonderausgabenabzug wertvoller als die Zulagen. Bei 42 Prozent liegt die Gesamtförderung bei rund 983 Euro im Jahr.

Sparer ab 50

Auch ein später Start lohnt sich, weil die Zulagen sofort fließen – unabhängig von der Laufzeit. Wer mit 52 beginnt und 15 Jahre lang 150 Euro monatlich einzahlt, sammelt allein 8.100 Euro Grundzulagen ein. Dafür fällt der Zinseszinseffekt kleiner aus, und die Aktienquote sollte mit kürzerem Horizont sinken. Prüfen Sie hier besonders sorgfältig, ob ein Garantieprodukt die bessere Wahl ist.

Geringverdiener und Minijobber

Wer nur 120 Euro im Jahr aufbringt, bekommt 60 Euro Zulage – also 50 Prozent sofortige Rendite. Wichtig ist zudem das Schonvermögen in der Grundsicherung: 100 Euro monatlich bleiben komplett anrechnungsfrei, darüber 30 Prozent der Zusatzrente, bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 281,50 Euro im Monat.

Wie viel Rente ergibt das Kapital?

Die meisten Rechner hören beim Endkapital auf. Entscheidend ist aber, was monatlich ankommt. Als Orientierung eine Überschlagsrechnung für 100.000 Euro Depotwert zum Rentenstart mit 67 Jahren:

  • Auszahlungsplan bis 85 Jahre (18 Jahre, 216 Monate): rund 463 Euro im Monat ohne weitere Verzinsung, bei 3 Prozent Restverzinsung etwa 600 Euro im Monat.
  • Lebenslange Leibrente: je nach Rentenfaktor grob 250 bis 300 Euro im Monat – dafür lebenslang, auch nach dem 85. Lebensjahr.
  • Mit 30-Prozent-Einmalentnahme: 30.000 Euro sofort, aus den verbleibenden 70.000 Euro dann rund 420 Euro im Monat im Auszahlungsplan (3 Prozent).

Der Auszahlungsplan liefert also deutlich höhere Monatsbeträge, endet aber spätestens mit 85. Die Leibrente zahlt weniger, dafür ohne Enddatum – sie ist eine Versicherung gegen ein langes Leben. Beide Beträge sind Bruttowerte vor Steuern; Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen nicht an.

Wichtig: Das sind Modellrechnungen. Die tatsächlichen Rentenfaktoren stehen erst mit den konkreten Produkten ab 2027 fest und unterscheiden sich je Anbieter erheblich.

Steuern: der oft unterschätzte Vorteil

Der größte Vorzug des Altersvorsorgedepots gegenüber einem normalen ETF-Sparplan liegt in der Besteuerung während der Ansparphase.

In der Ansparphase zahlen Sie keine Abgeltungsteuer. Dividenden und Kursgewinne bleiben im Depot vollständig steuerfrei und werden reinvestiert. In einem privaten Depot gehen dagegen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab – und die jährliche Vorabpauschale mindert den Zinseszins zusätzlich. Über Jahrzehnte ist dieser Unterschied erheblich. Besonders spürbar wird er bei ausschüttungsstarken Titeln: Bei Werten wie Allianz oder Munich Re macht die laufende Dividende einen großen Teil der Gesamtrendite aus – und genau dieser Teil bleibt im geförderten Depot ungeschmälert investiert.

In der Auszahlphase greift die nachgelagerte Besteuerung. Die Rente wird dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Der liegt im Ruhestand bei den meisten Menschen deutlich unter dem Satz im Berufsleben – daraus entsteht ein echter Steuerstundungs- und Steuersatzvorteil.

Es fallen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Das ist ein wichtiger struktureller Vorteil gegenüber der betrieblichen Altersversorgung, bei der Betriebsrenten in der Regel voll beitragspflichtig sind.

Was Sie in der Steuererklärung eintragen müssen

Die Eigenbeiträge tragen Sie in der Anlage AV Ihrer Einkommensteuererklärung ein – derselben Anlage, die bisher für Riester-Beiträge genutzt wurde. Ihr Anbieter stellt Ihnen dafür eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge aus; in den Steuerprogrammen sind die Werte meist vorausgefüllt. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung dann automatisch durch. Damit die Zulagen jedes Jahr ohne neuen Antrag fließen, sollten Sie beim Vertragsabschluss den Dauerzulagenantrag erteilen.

Im Altersvorsorgedepot bleiben Dividenden und Kursgewinne in der Ansparphase vollständig steuerfrei. Im privaten Depot mindern Abgeltungsteuer und Vorabpauschale den Zinseszins Jahr für Jahr – bei Aktienfonds bleiben nach Teilfreistellung effektiv rund 18,5 Prozent Steuerlast auf die Gewinne.

Welche Anbieter bieten das Altersvorsorgedepot an?

Ehrliche Antwort mit Stand August 2026: Verbindliche Konditionen gibt es noch fast nirgends. Verkaufen dürfen die Anbieter erst ab dem 1. Januar 2027, und die meisten konkretisieren ihre Produkte erst gegen Ende 2026.

Absehbar ist die Struktur des Marktes. Erwartet werden Angebote aus drei Lagern:

  • Direktbanken: Die DKB hat als eine der ersten eine Produktseite samt Warteliste veröffentlicht. Auch bei ING, comdirect, Consorsbank und flatex wird mit Angeboten gerechnet.
  • Neobroker: Trade Republic und finanzen.net zero haben Interesse signalisiert. Sie dürften preislich aggressiv auftreten.
  • Versicherer und Fondsgesellschaften: Sie werden vor allem die Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie besetzen.

Unser Rat: Warten Sie den echten Konditionenvergleich ab. Der 1. Januar 2027 ist kein Stichtag, an dem Ansprüche verfallen – die Zulagen gibt es für das gesamte Beitragsjahr. Achten Sie beim Vergleich auf die Effektivkosten, die jeder Anbieter ausweisen muss, und nehmen Sie das kostengedeckelte Standarddepot als Messlatte.

Was Riester-Sparer jetzt tun sollten

Zunächst die Entwarnung: Ihr Riester-Vertrag läuft weiter. Es gibt keine Zwangskündigung und keine automatische Umwandlung. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und werden nach den alten Regeln weitergefördert.

Sie haben ab 2027 drei Möglichkeiten:

  1. Weitersparen wie bisher. Sinnvoll, wenn Ihr Altvertrag günstige Konditionen hat – zum Beispiel einen hohen garantierten Rentenfaktor aus den Jahren vor 2012. Beachten Sie: Bei Altverträgen genügen oft 60 Euro Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage, beim neuen Produkt sind es 360 Euro für die volle erste Förderstufe.
  2. Förderunschädlich wechseln. Sie können Ihr angespartes Kapital in ein neues Produkt übertragen, ohne bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen zu müssen.
  3. Ruhen lassen. Sie stellen die Beiträge beitragsfrei – das ist kostenlos – und sparen parallel im neuen Altersvorsorgedepot.

Prüfen Sie vor jeder Entscheidung Ihre jährliche Standmitteilung: Wie hoch sind die laufenden Kosten? Welcher Rentenfaktor ist garantiert? Wie viel Kapital steckt bereits im Vertrag? Ein Wechsel lohnt sich vor allem bei teuren Verträgen mit niedriger Aktienquote. Kurz vor dem Rentenbeginn ist ein Wechsel dagegen selten sinnvoll.

So bereiten Sie sich bis 2027 vor: Schritt für Schritt

  1. Rentenlücke bestimmen. Nehmen Sie Ihre Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung zur Hand und vergleichen Sie die prognostizierte Rente mit Ihren heutigen Ausgaben. Die Differenz ist Ihr Ziel.
  2. Sparrate festlegen. Orientieren Sie sich an den Förderstufen: 30 Euro im Monat sichern die erste volle Stufe, 150 Euro schöpfen die maximale Grundzulage aus. Bei Kindern sind 25 Euro je Kind zusätzlich besonders effizient. Spielen Sie die Varianten im Rechner oben durch.
  3. Bestandsverträge inventarisieren. Listen Sie Riester-, Rürup- und betriebliche Verträge samt Kosten und garantierten Leistungen auf. Nur so können Sie 2027 fundiert entscheiden.
  4. Notgroschen zuerst aufbauen. Drei bis sechs Monatsausgaben auf dem Tagesgeldkonto sind Pflicht, bevor Sie Geld langfristig binden. Das Kapital im Altersvorsorgedepot ist bis zum Rentenalter gebunden.
  5. Anlagestrategie überlegen. Je länger Ihr Horizont, desto höher darf die Aktienquote sein. Breit streuende Welt-ETFs sind für die meisten Sparer die solide Basis. Wer einzelne Dividendenwerte beimischen will, kann sich mit einem kostenlosen DiviScore-Konto eine persönliche Watchlist anlegen und Kandidaten über Monate beobachten.
  6. Termine im Blick behalten. Dividenden- und Quartalstermine Ihrer Beobachtungswerte finden Sie im Earnings-Kalender.
  7. Angebote ab Januar 2027 vergleichen. Achten Sie auf die Effektivkosten, nicht auf Werbeversprechen. Vergleichen Sie jedes Angebot mit dem kostengedeckelten Standarddepot.
  8. Vertrag abschließen und automatisieren. Richten Sie einen Dauerauftrag ein und erteilen Sie den Dauerzulagenantrag – dann fließen die Zulagen automatisch, ohne jährlichen Papierkram.

Neu im August 2026: die Frühstart-Rente für Kinder

Parallel zur Reform hat das Bundeskabinett am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Frühstart-Rente beschlossen. Der Staat zahlt danach für jedes Kind vom sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit 10 Euro im Monat in ein eigenes Altersvorsorgedepot ein – insgesamt bis zu 1.440 Euro Grundförderung über zwölf Jahre.

Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020, also die Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden; ab 2027 kommt jährlich ein weiterer Jahrgang hinzu. Eltern, Großeltern und Dritte dürfen zusätzlich bis zu 6.840 Euro im Jahr einzahlen. Ausgezahlt wird grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr.

Der Effekt ist bemerkenswert: Bei 5 Prozent Nettorendite werden aus der reinen Staatsförderung bis zum 18. Geburtstag rund 2.000 Euro – und wenn dieses Geld unangetastet bis 65 liegen bleibt, daraus etwa 19.900 Euro. Ohne einen einzigen selbst eingezahlten Euro.

Wichtiger Hinweis zum Stand: Anders als das Altersvorsorgedepot ist die Frühstart-Rente noch kein geltendes Recht. Der Entwurf muss das parlamentarische Verfahren noch durchlaufen; das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Änderungen im Detail sind bis dahin möglich.

Altersvorsorgedepot: Nachteile, Kosten und Kritik

Ein guter Ratgeber benennt auch die Schwächen. Die Reform ist ein Fortschritt, aber sie ist nicht perfekt.

Die Kosten bleiben der größte Hebel

Der Kostendeckel von 1,0 Prozent gilt nur für das Standarddepot. Andere Produkte dürfen deutlich teurer sein – Verbraucherschützer erwarten Angebote mit 1,5 bis 2,5 Prozent Effektivkosten. Und selbst 1,0 Prozent sind viel: Bei 40 Jahren Laufzeit, 2.340 Euro Jahresbeitrag und 6 Prozent Bruttorendite kostet ein Prozentpunkt Gebühr rund 79.500 Euro Endkapital – etwa 22 Prozent des möglichen Vermögens. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte deutlich niedrigere Grenzen gefordert; das Finanztip-Portal plädierte für maximal 0,5 Prozent.

Es gibt keine Garantie mehr

Wer sich für das reine Altersvorsorgedepot entscheidet, trägt das Kursrisiko selbst. Fällt die Börse kurz vor dem Rentenstart, sinkt die Rente. Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat oder schlecht schläft bei Schwankungen, sollte ein Garantieprodukt prüfen.

Rechnen Sie mit einer Verkaufswelle

Die Verbraucherzentrale warnt vor einer massiven Vertriebsoffensive zum Marktstart und rät ausdrücklich davon ab, Verträge in Provisionsgesprächen zu unterschreiben. Zusatzbausteine wie „Premium-Fondsauswahl“ oder „besondere Betreuungsleistungen“ sind häufig reine Kostentreiber.

Das Geld ist lange gebunden

Vor dem Rentenalter kommen Sie nur in engen Ausnahmen an das Kapital, etwa für eine selbstgenutzte Immobilie. Eine vorzeitige Kündigung führt zur Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile. Altersvorsorge ist kein Notgroschen.

Viele Details stehen noch nicht fest

Das Gesetz steht, die Produkte nicht. Rentenfaktoren, tatsächliche Effektivkosten, ETF-Auswahl und die Feinheiten der Übertragung im Todesfall werden erst mit den konkreten Angeboten ab 2027 sichtbar. Wer heute schon unterschreiben will, kauft die Katze im Sack.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Wann startet das Altersvorsorgedepot?

Anbieter dürfen die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 verkaufen. Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt und am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Die Grundzulage beträgt maximal 540 Euro im Jahr: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf weitere 1.440 Euro. Dazu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Eine Familie mit zwei Kindern kann so auf 1.140 Euro Zulagen pro Jahr kommen.

Wie funktioniert der Altersvorsorgedepot Rechner?

Der Rechner auf dieser Seite setzt die gesetzliche Förderformel um: Er berechnet aus Ihrem monatlichen Eigenbeitrag zuerst die zweistufige Grundzulage (50 Prozent bis 360 Euro, 25 Prozent bis 1.800 Euro), addiert je Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage und bei einem Alter unter 25 Jahren den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Anschließend rechnet er Eigenbeitrag und Zulagen mit einer wählbaren Nettorendite bis zu Ihrem Renteneintritt hoch und weist das Endkapital sowie die mögliche 30-Prozent-Einmalentnahme aus.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen?

Der Mindestbeitrag für den Förderanspruch liegt bei 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Dafür gibt es 60 Euro Grundzulage. Für die volle Kinderzulage von 300 Euro je Kind sind 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr nötig, also 25 Euro monatlich.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Selbstständige?

Ja, denn Selbstständige sind erstmals unmittelbar förderberechtigt – bei Riester waren sie ausgeschlossen. Gegenüber der Rürup-Rente ist das Altersvorsorgedepot deutlich flexibler: Bis zu 30 Prozent des Kapitals können zum Rentenstart als Einmalbetrag entnommen werden, und das Kapital ist vererbbar. Voraussetzung ist, dass die Einkünfte in der Steuererklärung erklärt werden.

Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Er läuft unverändert weiter. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und werden nach den alten Regeln gefördert. Sie können ihn weiterbesparen, beitragsfrei ruhen lassen oder das Kapital förderunschädlich in ein neues Produkt übertragen. Neue Riester-Verträge lassen sich ab dem 1. Januar 2027 allerdings nicht mehr abschließen.

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot im Todesfall?

Das Altersvorsorgedepot ist vererbbar – ein klarer Vorteil gegenüber der Rürup-Rente. Stirbt der Sparer in der Ansparphase, geht das angesparte Kapital an die Erben. Am günstigsten ist die Lage für Ehepartner: Wird das Guthaben auf deren eigenen Vertrag übertragen, bleibt die Förderung erhalten. Bei allen anderen Erben müssen die Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgezahlt werden, weil der Förderzweck entfällt. Die konkrete Umsetzung im Detail wird sich erst mit den Produktbedingungen ab 2027 zeigen.

Kann ich mir das Geld auf einmal auszahlen lassen?

Zum Beginn der Auszahlphase können Sie bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals als Einmalbetrag entnehmen – ohne Zweckbindung. Der Rest wird als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan ausgezahlt, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss.

Kann ich das Altersvorsorgedepot kündigen?

Kündigen können Sie, aber es ist teuer: Bei einer vorzeitigen Auflösung gelten die Zulagen und Steuervorteile als schädlich verwendet und müssen vollständig zurückgezahlt werden. Günstiger ist es, den Vertrag beitragsfrei ruhen zu lassen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln – nach fünf Jahren ist der Wechsel kostenlos, vorher fallen höchstens 150 Euro an.

Muss ich auf die Auszahlung Steuern zahlen?

Ja, es gilt die nachgelagerte Besteuerung mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Dafür bleiben alle Erträge in der Ansparphase steuerfrei – es fällt keine Abgeltungsteuer an. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden auf die Auszahlungen nicht erhoben. Die Eigenbeiträge tragen Sie in der Anlage AV Ihrer Steuererklärung ein.

Wird das Altersvorsorgedepot auf die Grundsicherung angerechnet?

Nur teilweise. Es gilt ein Freibetrag von 100 Euro im Monat, der komplett anrechnungsfrei bleibt, plus 30 Prozent des darüber liegenden Betrags – bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 281,50 Euro monatlich.

Kann mein Ehepartner ohne eigenes Einkommen mitsparen?

Ja. Ehegatten ohne eigene Förderberechtigung sind mittelbar förderberechtigt, wenn der Partner unmittelbar förderberechtigt ist. Sie erhalten eine Grundzulage von maximal 175 Euro und müssen dafür mindestens 120 Euro im Jahr selbst einzahlen. Dass dieser Höchstbetrag zufällig genauso hoch ist wie die frühere Riester-Grundzulage von 175 Euro, ist kein Widerspruch: Bei Riester war das der Regelsatz für alle unmittelbar Berechtigten, im neuen System ist es die Obergrenze für mittelbar Berechtigte. Unmittelbar Förderberechtigte kommen ab 2027 auf bis zu 540 Euro.

Kann ich mehr als 1.800 Euro im Jahr einzahlen?

Ja, insgesamt sind bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich. Zulagen gibt es allerdings nur auf die ersten 1.800 Euro. Der darüber hinausgehende Teil profitiert weiterhin von der Steuerfreiheit der Erträge in der Ansparphase.

Fazit

Das Altersvorsorgedepot behebt den zentralen Konstruktionsfehler der Riester-Rente: Zum ersten Mal fördert der Staat Aktien- und ETF-Sparen für die Rente, ohne eine renditefeindliche Garantie zu erzwingen. Für Familien mit Kindern, junge Berufseinsteiger und Selbstständige ist die Reform ein klarer Gewinn – Förderquoten von 40 bis über 80 Prozent sind realistisch.

Entscheidend für Ihren Erfolg werden zwei Dinge sein: früh anfangen und auf die Kosten achten. Ein Prozentpunkt Gebühr kostet über 40 Jahre rund ein Fünftel des Endkapitals. Nutzen Sie die Zeit bis Januar 2027, um mit dem Rechner Ihre Förderung zu bestimmen, Ihre Rentenlücke zu berechnen und Ihre Altverträge zu prüfen. Dann können Sie zum Start in Ruhe vergleichen, statt unter Verkaufsdruck zu entscheiden.

Über die DiviScore-Redaktion

DiviScore ist eine Plattform für Dividenden- und Aktienanalyse. Wir bewerten über 800 Aktien aus den wichtigsten internationalen Indizes mit dem DiviScore, einem eigenen Kennzahlenmodell von 0 bis 100, und bereiten Dividenden-, Kurs- und Termindaten datenbasiert auf.

Diesen Ratgeber haben wir ausschließlich anhand von Primärquellen erstellt: der FAQ des Bundesfinanzministeriums (Stand 5. Mai 2026), den Unterlagen des Deutschen Bundestages zum Gesetzesbeschluss und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Alle Beispielrechnungen haben wir selbst durchgerechnet und die Annahmen offengelegt. Recherchestand: 15. August 2026. Wir aktualisieren den Artikel, sobald sich der Rechtsstand oder der Produktmarkt ändert.

Quellen

Primärquellen:

Ergänzende Einordnung:

Recherchestand: 15. August 2026. Die Regelungen zum Altersvorsorgedepot sind geltendes Recht; die Frühstart-Rente befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Angaben zu einzelnen Anbietern beruhen auf öffentlichen Ankündigungen und sind keine Empfehlung.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle Berechnungen sind Modellrechnungen auf Basis angenommener Renditen und keine Zusage künftiger Wertentwicklungen. Kapitalanlagen in Wertpapiere sind mit Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder einen unabhängigen Honorarberater.

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